Aufgaben und Beschlussrechte der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz hat als höchstes Mitwirkungsgremium einer Schule diverse Aufgaben.
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
§ 91 Aufgaben der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz berät und entscheidet im Rahmen von § 7 Abs. 1 die wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
(Auswahl; vollständiger Text --> hier)
Die Schulkonferenz entscheidet insbesondere über:
- die Grundsätze für die Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und dem sonstigen pädagogischen Personal in der Schule,
- die Haus- und Pausenordnung sowie die Grundsätze der Raumverteilung,
- die Ausnahmen von der Fünf-Tage-Schulwoche, den täglichen Unterrichtsbeginn und die variablen Ferientage im Einvernehmen mit dem Träger der Schülerbeförderung,
- die Grundsätze für die Arbeit von Schülergruppen,
- die grundsätzliche Verteilung der Mittel, über deren Verwendung die Schule selbst entscheiden kann,
- die Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben,
- die Durchführung außerunterrichtlicher schulischer Veranstaltungen,
- die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen, insbesondere im Zusammenhang mit Projekten zur Öffnung der Schule sowie zur Berufsberatung und
- die Vereinbarung von Schulpartnerschaften.