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Aufgaben der Elternkonferenz

Die Elternkonferenz ist das höchste innerschulische Gremium, welches die Interessen der Eltern vertritt.

 

Gesetzliche Grundlage
  • BbgSchuIG §74 ff. (insbesondere BbgSchuIG §82 „Elternkonferenz“)

 

Zusammensetzung
  • die gewählten Elternsprecher/-Innen aller Klassen / Tutorien der Schule sind stimmberechtigte Mitglieder der Elternkonferenz
  • die Elternsprecher/-Innen der Klassen / Tutorien werden in den jeweiligen Elternversammlungen gewählt
  • beratende Mitglieder der Elternkonferenz können sein:
    • zwei Vertreter der Lehrerkonferenz
    • zwei Vertreter der Schülerkonferenz
    • ein Vertreter der Schulleitung

 

Aufgaben:
  • Wahlen (alle 2 Jahre bzw. nach Bedarf)
    • Schulelternsprecher/-In und dessen (bis zu drei) Stellvertreter/- Innen
    • fünf Elternmitglieder für die Schulkonferenz
    • ein Mitglied für den Kreiselternrat
    • zwei beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz
    • zwei beratende Mitglieder für die Lehrerkonferenz
    • jeweils bis zu zwei beratende Mitglieder für jede Fachkonferenz

 

  • Schwerpunkte
    • Vertretung der schulischen Interessen alle Eltern der Schule
    • Unterrichtung und Aussprache  zu allen schulischen Themen 
    • Vorbereitung, Ausarbeitung und Diskussion von Empfehlungen / Beschlüssen für die  Schulkonferenz
    • die Informationen und Beschlüsse aus der Elternkonferenz an die Eltern der Klassen weiterleiten (durch die Elternsprecher/-Innen der jeweiligen Klassen / Tutorien mittels Elternbriefe und / oder im Rahmen der Elternversammlungen)
    • Informationsaustausch mit Schüler- und Lehrerkonferenz sowie Lehrerrat und Steuerungsgruppe (der Lehrer)

 

 

Der Schulelternsprecher/-In lädt mindestens 3 mal im Schuljahr zur Elternkonferenz ein. Bei Bedarf können weitere Elternkonferenzen einberufen werden.