Aufgaben der Elternkonferenz
Die Elternkonferenz ist das höchste innerschulische Gremium, welches die Interessen der Eltern vertritt.
Gesetzliche Grundlage
- BbgSchuIG §74 ff. (insbesondere BbgSchuIG §82 „Elternkonferenz“)
Zusammensetzung
- die gewählten Elternsprecher/-Innen aller Klassen / Tutorien der Schule sind stimmberechtigte Mitglieder der Elternkonferenz
- die Elternsprecher/-Innen der Klassen / Tutorien werden in den jeweiligen Elternversammlungen gewählt
- beratende Mitglieder der Elternkonferenz können sein:
- zwei Vertreter der Lehrerkonferenz
- zwei Vertreter der Schülerkonferenz
- ein Vertreter der Schulleitung
Aufgaben:
- Wahlen (alle 2 Jahre bzw. nach Bedarf)
- Schulelternsprecher/-In und dessen (bis zu drei) Stellvertreter/- Innen
- fünf Elternmitglieder für die Schulkonferenz
- ein Mitglied für den Kreiselternrat
- zwei beratende Mitglieder für die Schülerkonferenz
- zwei beratende Mitglieder für die Lehrerkonferenz
- jeweils bis zu zwei beratende Mitglieder für jede Fachkonferenz
- Schwerpunkte
- Vertretung der schulischen Interessen alle Eltern der Schule
- Unterrichtung und Aussprache zu allen schulischen Themen
- Vorbereitung, Ausarbeitung und Diskussion von Empfehlungen / Beschlüssen für die Schulkonferenz
- die Informationen und Beschlüsse aus der Elternkonferenz an die Eltern der Klassen weiterleiten (durch die Elternsprecher/-Innen der jeweiligen Klassen / Tutorien mittels Elternbriefe und / oder im Rahmen der Elternversammlungen)
- Informationsaustausch mit Schüler- und Lehrerkonferenz sowie Lehrerrat und Steuerungsgruppe (der Lehrer)
Der Schulelternsprecher/-In lädt mindestens 3 mal im Schuljahr zur Elternkonferenz ein. Bei Bedarf können weitere Elternkonferenzen einberufen werden.