Anmeldeverfahren
Die Einordnung in die bilinguale Klasse ist nur möglich, wenn die allgemeinen Aufnahmebedingungen für ein Gymnasium erfüllt werden und im Rahmen eines evtl. Aufnahmeverfahrens die Aufnahme am von Saldern-Gymnasium erfolgte.
- Halbjahresnote 1 oder 2 in den Fächern Englisch und Geschichte
- höchstens die Notensumme 4 der Halbjahresnoten, eine Note 3 kann nur durch besondere Leistungen im Grundlagentest ausgeglichen werden