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Fachkonferenzen

Mitwirkung in den Fachkonferenzen

 

Sehr geehrte Eltern,

 

entsprechend dem § 87 Brandenburgisches Schulgesetz haben wir Eltern die Möglichkeit, in den Fachkonferenzen (FK) mit je zwei Elternvertretern mitzuwirken. Auch den Schülern steht dieses Recht zu.

 

Da in diesen FK über alle, das jeweilige Fach betreffende, Angelegenheiten beraten wird, sollten wir diese Möglichkeit gewissenhaft wahrnehmen. In der unter folgendem Link eingestellten Tabelle können Sie entnehmen, welche Elternvertreter in welchen FK mitwirken werden. --> Teilnehmer

 

Wenn Sie also Fragen, Anregungen oder Hinweise zu einem bestimmten Fach haben, können Sie sich gern an die entsprechenden Elternvertreter wenden, damit diese Themen auf gezieltem Wege in die FK gelangen und dort direkt vom Gremium besprochen werden können.

Anschließend werden die mitwirkenden Eltern die Ergebnisse aus den einzelnen FK zusammenfassen und Ihnen in geeigneter Art und Weise (ggf. als Stammtisch oder als Elternmitteilung) bekannt geben.

 

Wir sind zuversichtlich, dass es allen Beteiligten so gelingt, mehr Verständnis für die jeweils andere Seite zu entwickeln und sich die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülern und Lehrern verbessern wird!

 

Für allgemeine Anfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

 

Für fachliche Belange wenden Sie sich bitte an die Elternvertreter.