Prüfungen im Fach Französisch
Sekundarstufe I
Im zweiten Halbjahr der 10. Klasse legen unsere Schülerinnen und Schüler eine mündliche Prüfung in einer von ihnen erlernten Fremdsprache ab. Hierbei können sie zwischen der ersten Fremdsprache, also Englisch und der zweiten Fremdsprache wählen (an unserer Schule sind dies Französisch bzw. Spanisch ab Schuljahr 2016/17).
Neben einem von allen Schülern dieser Jahrgangsstufe zu belegenden Hörverstehenstest in Englisch, zeigen die Prüflinge in einer 25 bis 30-minütigen Gruppenprüfung (2-3 Prüflinge pro
Gruppe) ihre erlernten Fähigkeiten in der jeweiligen Sprache. Schwerpunkt des
Prüfungsgespräches ist eine Diskussion der Prüfungsteilnehmer untereinander zu einem
vorgegebenen Thema.
Die Prüfungsthemen sind i.d.R. Unterrichtsschwerpunkte des Französischunterrichtes der Klasse
10. Es wird großer Wert darauf gelegt, dass verschiedene Unterrichtsthemen miteinander
verknüpft werden und die Prüflinge somit vielfältige Möglichkeiten haben, das Gespräch
entsprechend ihrer Interessen und Neigungen entwickeln zu können.
Das Prüfungsergebnis geht mit 40 % in die Gesamtbewertung des Faches Französisch ein.
Gesetzliche Grundlagen für die Durchführung dieser Prüfung sind die Verordnung über die
Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung- Sek I-V) vom 02. August 2007,
zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. März 2013 und die Zweite Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Sekundarstufe I-Verordnung (VV-Sek I-V) vom
20.07.2011.
Sekundarstufe II
Als Schüler eines Leistungskurses Französisch stellt sich ein angehender Abiturient, sofern er
nicht Englisch als zweiten Sprachkurs auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt und somit
zwischen beiden Sprachen wählen kann, im ersten Halbjahr der 12. Klasse einer mündlichen
Leistungsfeststellung.
Diese Art der Prüfung erfolgt ebenso wie in Klasse 10 als Gruppenprüfung.
Auch hier werden sprachliche Kompetenzen und Fähigkeiten des Prüflings nachgewiesen. Im
Unterschied zur 10. Klasse-Prüfung muss er hier inhaltlich jedoch wesentlich intensiver arbeiten
und Fachkenntnisse aus dem Unterricht so verarbeiten, dass die zu führende Diskussion sowohl
weitergeführt als auch zu einem sachlogischen Ende geführt wird.
Diese Prüfung geht zu einem Drittel in die Bewertung des Halbjahres ein.
Außerdem ist es möglich, eine schriftliche Abiturprüfung im Fach Französisch abzulegen. Auch
hier ist Grundvoraussetzung, dass der Schüler das Fach Französisch auf erhöhtem
Anforderungsniveau belegt.
Die Themen und Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden zentral vom Land Brandenburg
vorgegeben.
Im Unterricht der 11. und 12. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler systematisch auf die
Prüfungsformate vorbereitet.
Die Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung
(Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung- GOSTV) vom 21. August 2009, zuletzt geändert durch die
Verordnung vom 15. Mai 2013, und die Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-
Verordnung (VV-GOSTV) vom 12. April 2011 geändert durch Verwaltungsvorschriften vom 26.
Februar 2013 sind hier die rechtliche Grundlage.